Die erste Säule ist die für den Arbeitgeber verpflichtende Ausführung von Maßnahmen zum Arbeitsschutz, die auch die Themen Sucht und Suchtgefährdung miteinbeziehen.
Ebenso für den Arbeitgeber verpflichtend ist das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement, die zweite Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Diese dient dazu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedensten Erkrankungen, auch Suchterkrankungen, wieder in das Arbeitsleben zu integrieren.
Dieses Angebot ist für den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen freiwillig, das bedeutet, dass betreffende Personen an Maßnahmen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement teilnehmen können, jedoch nicht dazu verpflichtet sind.
Die dritte Säule des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist die der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Hierbei geht es darum, sowohl die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu betrachten als auch das Verhalten derselben zu schulen und diese so für die eigene Gesundheit zu sensibilisieren.
Durch das Vorhandensein aller drei Säulen innerhalb eines Unternehmens kann die Arbeitsfähigkeit und die Arbeitsmotivation aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich gesteigert werden.
Auch entstehen sehr viel weniger allgemeine Betriebskosten durch entsprechend geringere Arbeitsunfähigkeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens.
Mit Hilfe einer genauen Prozessanalyse und verschiedenen Methoden zur Erfassung der verschiedenen Arbeitsabläufe innerhalb eines Unternehmens wird durch Hauser Physiotherapie und Gesundheitsmanagement ein für jedes Unternehmen individuell angepasstes Konzept entwickelt.
Besonders durch den Aspekt mit Sach-und Verhaltensbezug zu arbeiten, wird die Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit die Gesundheit des Unternehmens stark gefördert.